Die Landgemeinde Uder besitzt derzeit nicht die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um verschlüsselte und/oder mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehene E-Mail-Posteingänge entgegenzunehmen. Daher ist eine Verwendung der E-Mail-Kommunikation für die gesetzlich vorgeschriebene förmliche Zustellung von Dokumenten (Schriftformerfordernis) nicht möglich. Die Gemeinde Uder bietet die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich in Thüringen die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Thüringen (ThürVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die LG Uder der hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet: Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z. B. Widersprüchen) unterschieden.
Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die das Gesetz die Schriftform anordnet, wie z. B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist bei der Gemeinde Uder derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch eine qualifizierte Signatur möglich.
Wir bitten Sie, in diesen Fällen wie gewohnt die Papierform mit der entsprechenden Unterschrift zu verwenden.
Einfache formlose Schreiben
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die LG Uder ist für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:
Entsprechend § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Thüringen kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Die LG Uder nimmt derzeit aus technischen und organisatorischen Gründen keine verschlüsselten und signierten E-Mails an. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb in diesen Fällen auf eine papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen. Soweit eine förmliche Zustellung notwendig ist, beachten Sie bitte, dass dies auf elektronischem Weg leider nicht möglich ist.
Wenn Sie per E-Mail an die LG Uder herantreten, werden wir Ihnen wenn möglich auch per E-Mail antworten, sofern es sich um allgemeine Informationen handelt. Vertrauliche Daten werden von uns zu Ihrem eigenen Schutz ausschließlich auf dem Postweg versendet. Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mailverkehr und dem Einsatz verschiedener Filter und Firewallsysteme können wir nicht garantieren, dass eine versandte E-Mail in jedem Fall den Adressaten auch erreicht. Diese Hinweise gelten ausschließlich nur für die elektronische Kommunikation mit der LG Uder.