Aufgrund des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 löste sich die Verwaltungsgemeinschaft "Uder", bestehend aus den Gemeinden Asbach-Sickenberg, Birkenfelde, Dietzenrode/Vatterode, Eichstruth, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Uder und Wüstheuterode zum
31. Dezember 2023 auf.
Die Gemeinden Birkenfelde, Eichstruth, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Uder und Wüstheuterode wurden zum 31. Dezember 2023 aufgelöst.
Aus den Gebieten der aufgelösten Gemeinden wurde am 1. Januar 2024 eine Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gebildet. Diese ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden.
Die neu gebildete Gemeinde Uder nimmt als erfüllende Gemeinde für die Gemeinden Asbach-Sickenberg und Dietzenrode/Vatterode die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 51 ThürKO wahr.