Die ärztliche Erstuntersuchung für Jugendliche: Digitalisierung des Untersuchungsberechtigungsscheins (UBS)
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz der Pflicht zur ärztlichen Erstuntersuchung. Ziel dieser Maßnahme ist es, die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit festzustellen und potenzielle Entwicklungsrisiken frühzeitig auszuschließen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)
Grundvoraussetzung für die Durchführung dieser Untersuchung ist der Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser dient als Nachweis für die Berechtigung zur Untersuchung und regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen. Während der Antrag bislang persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt gestellt werden musste, steht ab 2025 ein modernes Digitalverfahren zur Verfügung.
Neues Online-Verfahren ab 2025
Jugendliche in Thüringen können den UBS nun zeitunabhängig über das Internet beantragen. Das Verfahren läuft wie folgt ab:
Voraussetzungen für die digitale Beantragung
Um das Online-Verfahren nutzen zu können, sind folgende technische Voraussetzungen notwendig:
Zuständigkeit und weiterführende Informationen
Verantwortlich für die Umsetzung und Verwaltung des Verfahrens ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Detaillierte Hintergrundinformationen sowie Hilfestellungen zum Antragsportal finden Sie auf der offiziellen Webseite unter: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs
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