Die Landgemeinde Uder hat eine gemeinsame Schiedsstelle die Gemeinden Uder, Asbach-Sickenberg und Dietzenrode/Vatterode eingerichtet. Sie führt die Bezeichnung "Schiedsstelle der Gemeinde Uder". Die Verwaltung erfolgt durch die Landgemeinde Uder. Als Schiedsleute wurden Herr Johannes Orlob aus Uder und als Stellvertreter Herr Thomas Koch und Frau Cornelia Martin aus Uder durch die Direktorin des Amtsgerichtes Heilbad Heiligenstadt bestellt.
Aufgabe der Schiedsstelle ist es, außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Zivil- wie im Strafrecht herbeizuführen. In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben. Häufig sind Grundstücks- und/oder Nachbarschaftsangelegenheiten Gegenstand der Vermittlung durch die Schiedsstelle in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Bei bestimmten Privatklagedelikten, wie
ist der Schlichtungsversuch der Schiedsstelle dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle fallen:
Oberstes Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist der Vergleich. Oftmals ist ein Vergleich besser und immer kostengünstiger als ein Gerichtstermin. Verhandlungen bei der Schiedsstelle sind niemals öffentlich und werden streng vertraulich behandelt.