Mit dem Zusammenschluss zur Landgemeinde ist es in den Ortsteilen Eichstruth, Fürstenhagen, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönau, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Uder, Weidenbach und Wüstheuterode zu Doppelungen und Mehrfachbenennungen bei Straßennamen gekommen. Dies führte vermehrt zu Nicht- bzw. Falschzustellungen von Postsendungen und damit verbundenen Beschwerden.
Da Verwechslungen im Hinblick auf Einsätze von Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei besonders problematisch wären, hat der Gemeinderat Uder in seiner Sitzung am 2. September 2025 die Straßenumbenennung doppelter Straßennamen beschlossen. Allgemein werden als Kriterium für die Straßenumbenennung zunächst die Einwohnerzahl und die Anzahl der betroffenen Gewerbe herangezogen. Die Straße mit der stärksten Einwohnerzahl behält ihren Straßennamen. Hierdurch wird sichergestellt, dass möglichst wenige Bürger von der Straßenumbenennung betroffen sind. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Änderung des Straßennamens
Zum 1. Januar 2026 werden die betreffenden Straßen umbenannt.
Austausch der Straßenschilder
Die Schilder mit dem neuen Straßennamen werden bereits im Dezember 2025 durch unseren Bauhof zusätzlich zu den bisherigen Schildern angebracht. Die alten Straßennamensschilder bleiben für eine Übergangszeit von mindestens 6 Monaten bestehen, werden jedoch besonders gekennzeichnet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundstücke auch aufgefunden werden, wenn nur der alte Straßenname bekannt ist.
Änderungen auf dem Personalausweis
Die Änderung der Anschrift auf dem Ausweis infolge der Umbenennung erfolgt durch das Einwohnermeldeamt der Landgemeinde Uder ab dem 5. Januar 2026.
Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Für die Adressänderung im Personalausweis und im Reisepass fallen keine Kosten an.
Änderung von Fahrzeugdokumenten
Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind der Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Landkreis Eichsfeld (Rechts- und Ordnungsamt Straßenverkehrsbehörde, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt) zum Zwecke der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen. Bitte beachten Sie die mitzubringenden Dokumente sowie die allgemeinen Öffnungszeiten von der Zulassungsstelle des Landratsamtes Landkreis Eichsfeld www.kreis-eic.de. Hier fallen Kosten für Sie an.
Änderung des Führerscheins
Bezüglich des Führerscheins ist im Zuge der Straßenumbenennung keine Änderung notwendig.
Benachrichtigungen von Behörden, Institutionen etc.
Durch die Landgemeinde Uder werden aufgrund der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Anschriftenänderung einzelne Behörden und öffentliche Stellen automatisiert informiert (z. B. Bundeszentralamt für Steuern). Um den von Änderungen betroffenen Bürgern Verwaltungsaufwand abzunehmen informiert die Landgemeinde folgende Ämter und Institutionen über die Änderung des Straßennamens und der Nummerierungen, ohne jedoch personenbezogene Daten mitzuteilen.
Landratsamt Landkreis Eichsfeld
Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt/Grundbuchamt
Finanzamt Mühlhausen
EW Eichsfeldgas GmbH
EW Entsorgung GmbH
EW Wasser GmbH
Deutsche Post AG
Hermes Germany GmbH
DPD Deutschland GmbH
General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (GLS)
United Parcel Service Deutschland S.à.r.l. & Co OHG (UPS)
Telekom Deutschland GmbH
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ)
TEAG Thüringer Energie AG
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen (Katasteramt)
Thüringer Landesamt für Finanzen
Wichtig!
Alle nicht durch die Landgemeinde Uder benachrichtigten Behörden, öffentlichen Stellen, private Stellen sowie individuelle Vertragspartner (wie beispielsweise Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Krankenkassen, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser etc.) sind zeitnah von den Betroffenen selbst über die Änderung der Anschrift zu unterrichten.
Für die notwendigen Maßnahmen, im Zusammenhang mit der Anschriftenänderung, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Ihre Verwaltung

