Information zur Straßenumbenennung und damit verbundene Änderungen in Ausweisen und Dokumenten

Mit dem Zusammenschluss zur Landgemeinde ist es in den Ortsteilen Eichstruth, Fürstenhagen, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönau, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Uder, Weidenbach und Wüstheuterode zu Doppelungen und Mehrfachbenennungen bei Straßennamen gekommen. Dies führte vermehrt zu Nicht- bzw. Falschzustellungen von Postsendungen und damit verbundenen Beschwerden.

Da Verwechslungen im Hinblick auf Einsätze von Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei besonders problematisch wären, hat der Gemeinderat Uder in seiner Sitzung am 2. September 2025 die Straßenumbenennung doppelter Straßennamen beschlossen. Allgemein werden als Kriterium für die Straßenumbenennung zunächst die Einwohnerzahl und die Anzahl der betroffenen Gewerbe herangezogen. Die Straße mit der stärksten Einwohnerzahl behält ihren Straßennamen. Hierdurch wird sichergestellt, dass möglichst wenige Bürger von der Straßenumbenennung betroffen sind. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Änderung des Straßennamens

Zum 1. Januar 2026 werden die betreffenden Straßen umbenannt.

Austausch der Straßenschilder

Die Schilder mit dem neuen Straßennamen werden bereits im Dezember 2025 durch unseren Bauhof zusätzlich zu den bisherigen Schildern angebracht. Die alten Straßennamensschilder bleiben für eine Übergangszeit von mindestens 6 Monaten bestehen, werden jedoch besonders gekennzeichnet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundstücke auch aufgefunden werden, wenn nur der alte Straßenname bekannt ist.

Änderungen auf dem Personalausweis

Die Änderung der Anschrift auf dem Ausweis infolge der Umbenennung erfolgt durch das Einwohnermeldeamt der Landgemeinde Uder ab dem 5. Januar 2026.

Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes:

Montag09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr
Freitag09:00 - 12:00 Uhr

Für die Adressänderung im Personalausweis und im Reisepass fallen keine Kosten an.

Änderung von Fahrzeugdokumenten

Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind der Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Landkreis Eichsfeld (Rechts- und Ordnungsamt Straßenverkehrsbehörde, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt) zum Zwecke der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen. Bitte beachten Sie die mitzubringenden Dokumente sowie die allgemeinen Öffnungszeiten von der Zulassungsstelle des Landratsamtes Landkreis Eichsfeld www.kreis-eic.de. Hier fallen Kosten für Sie an.

Änderung des Führerscheins

Bezüglich des Führerscheins ist im Zuge der Straßenumbenennung keine Änderung notwendig.

Benachrichtigungen von Behörden, Institutionen etc.

Durch die Landgemeinde Uder werden aufgrund der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Anschriftenänderung einzelne Behörden und öffentliche Stellen automatisiert informiert (z. B. Bundeszentralamt für Steuern). Um den von Änderungen betroffenen Bürgern Verwaltungsaufwand abzunehmen informiert die Landgemeinde folgende Ämter und Institutionen über die Änderung des Straßennamens und der Nummerierungen, ohne jedoch personenbezogene Daten mitzuteilen.

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld    
    Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt/Grundbuchamt
    Finanzamt Mühlhausen
    EW Eichsfeldgas GmbH
    EW Entsorgung GmbH
    EW Wasser GmbH
    Deutsche Post AG
    Hermes Germany GmbH
    DPD Deutschland GmbH
    General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (GLS)
    United Parcel Service Deutschland S.à.r.l. & Co OHG (UPS)
    Telekom Deutschland GmbH
    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ)
    TEAG Thüringer Energie AG
    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen (Katasteramt)
    Thüringer Landesamt für Finanzen

Wichtig!

Alle nicht durch die Landgemeinde Uder benachrichtigten Behörden, öffentlichen Stellen, private Stellen sowie individuelle Vertragspartner (wie beispielsweise Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Krankenkassen, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser etc.) sind zeitnah von den Betroffenen selbst über die Änderung der Anschrift zu unterrichten.

Für die notwendigen Maßnahmen, im Zusammenhang mit der Anschriftenänderung, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Ihre Verwaltung

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

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