2. Änderung der Katzenschutzverordnung

Wichtige Info für alle Katzenhalter! Die 2. Änderung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen ist am 01.10.2025 in Kraft getreten. Darin wurden unter anderem auch die Landgemeinde Uder mit den Ortschaften Uder, Thalwenden und Steinheuterode zu Schutzgebieten erklärt. Halter oder Betreuer von Freigängerkatzen in den Schutzgebieten haben besondere Verpflichtungen einzuhalten. Im Flyer zur Katzenschutzverordnung können Sie sich darüber informieren. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes des Landkreis Eichsfeld unter Tel: 03606 650-3901 oder Mail: veterinaeramt@kreis-eic.de zur Verfügung.

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

weitere Informationen