Zukünftiger Standort des Bauhofes
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
da es in der Frage, wo der zukünftige Standort des Bauhofes sein soll, auch aufgrund eines Artikels in der Eichsfelder Allgemeine/Thüringer Landeszeitung viele Unsicherheiten und Fragen gibt, möchte ich mich heute persönlich an Sie wenden und einige Dinge klarstellen.
Es gibt keine Entscheidung zur Verlegung des Bauhofes. Es wurde lediglich unter den vorhandenen Liegenschaften der Landgemeinde nach geeigneten Standorten für den Bauhof gesucht, da die bisherigen Gegebenheiten zu beengt sind und das Kaufinteresse am Gebäude des Bauhofs und der ehemaligen Bibliothek seitens der TWE vorlag. Schon vor Bildung der Landgemeinde gab es die Absicht das Grundstück aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu verkaufen. 2024 hat der Landgemeinderat mich und die Verwaltung beauftragt, einen neuen Standort für den Bauhof zu finden. Aus den Reihen des Gemeinderates kam der Vorschlag, eventuell den Rabenkopf in Wüstheuterode in Betracht zu ziehen. Dieser Vorschlag wurde im Landgemeinderat in derselben Sitzung damals mit der Argumentation, damit die Gemeinschaft und das Zusammenwachsen der Ortschaften zu fördern, positiv aufgenommen. Daraufhin habe ich die Mitglieder des Landgemeinderates zu zwei Vorort-Terminen eingeladen, an denen auch mehrheitlich teilgenommen wurde.
Die Ortschaft Uder ist nicht „Grundzentrum der Landgemeinde“. Mit Bildung der Landgemeinde ist die komplette Landgemeinde mit allen Ortschaften und Ortsteilen zum Grundzentrum geworden. Mir ist bewusst, dass die Ortschaft Uder aufgrund ihrer Größe und angesiedelten Infrastruktur eine besondere Stellung einnimmt. Hinter dem Gedanken der Bildung der Landgemeinde stand aber immer der Gedanke, alle Ortschaften als gleichberechtigt zu sehen und zu behandeln. Ich bin überzeugt davon, dass aus diesem Grund auch alle Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, das heißt in diesem Falle: Es sollten die Liegenschaften aller Ortschaften berücksichtigt werden und in die Entscheidungsfindung mit einfließen.
In der ersten Phase des Landgemeinderates wurde Abstand vom Kauf des Penny-Grundstückes genommen. In den letzten Wochen gab es ein Umdenken bei einigen Gemeinderatsmitgliedern. Wie und warum es zu diesem Umdenken kam, ist uns in der Verwaltung nicht bekannt. Zumal auch innerhalb des Gemeinderates Einigkeit darüber herrschte, dass zunächst ein zwingend zu erstellender Feuerwehrbedarfsplan vorliegen muss. Aufgrund der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung sind wir als Gemeinde verpflichtet, einen Feuerwehrbedarfsplan vorzuhalten. Der Gemeinderat hat der Erstellung des Planes zugestimmt und die Vergabe dazu beschlossen. Der Plan basiert auf einer Analyse der kommunalen Gefahrenpotentiale, um die erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr festzulegen. Durch ihn soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Feuerwehr stets in der Lage ist, ihre Aufgaben effektiv und bedarfsgerecht zu erfüllen.
Allen Beteiligten war zu diesem Zeitpunkt klar, dass das Ergebnis abzuwarten ist, um überschauen zu können, welche Empfehlungen aufgrund der Pflichtaufgabe Feuerwehr ausgesprochen werden.
Ich bin dazu verpflichtet, das Vermögen der Landgemeinde wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben soll, wenn das zu Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, dass für den Prozess der Entscheidungsfindung alle Punkte geklärt sein müssen.
Daher kann eine Beschlussvorlage zum Erwerb des „Penny-Grundstückes“ nur dann erstellt werden, wenn alle Rahmenbedingungen (Feuerwehr-Bedarfsplan, Standortanalyse, Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) vorliegen.
Schon mit der Kandidatur als Bürgermeisterin habe ich mir persönlich vorgenommen, die Landgemeinde als Gemeinschaft aller Ortsteile zu sehen und auch so zu behandeln. Unsere schönen Ortschaften sollen zusammenwachsen und gleichberechtigt miteinander eine zukunftsfähige und lebenswerte Gemeinschaft bilden. Als gewähltes Organ bin ich von Ihnen dazu verpflichtet worden, dafür zu sorgen, dass Entscheidungen mit Augenmaß, rechtssicher und im Sinne der Gemeinschaft getroffen werden. Dafür steht die Landgemeinde: kein bloßes Nebeneinander, sondern eine Gemeinschaft. In diesem Sinne wünsche ich mir auch von allen Beteiligten eine Kommunikation auf Augenhöhe.
Dafür haben Sie mich gewählt und dazu stehe ich.
Herzliche Grüße
Ihre Bürgermeisterin der Landgemeinde
Rita Spies

