Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Ablauf des 31.12.2024 werden gem. § 266 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Bewertungsgesetz (BewG) kraft Gesetzes alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide sowie Grundsteuerbescheide aufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitswertbewertung) beruhen und vor dem 1.01.2025 erlassen wurden.
Ab 2025 werden von der Gemeinde Uder neue Grundsteuerbescheide versandt. Die Zustellung der Grundsteuerbescheide erfolgt voraussichtlich bis Ende Juni 2025. Diese bilden dann die Grundlage für weitere Zahlungen.
Bis zum Erhalt des neuen Bescheides bitten wir Sie, für das Steuerjahr 2025 keine Grundsteuerzahlungen vorzunehmen.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zunächst bzw. warten Sie mit Überweisungen, bis Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugeht. Die Gemeinde wird für diesen Zeitraum auch keine Abbuchungen veranlassen.
gez. Spies
Bürgermeisterin